Sakramente & Seelsorge

Wir wollen eine Kirche für die Menschen sein, also wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie die Hilfe der Kirche brauchen

Das Gebet und die Riten der Kirche sind bei einem Abschied von einem Menschen wie ein Obdach für die Seele. In der betenden, glaubenden und hoffenden Solidarität ihrer Verwandten, Bekannten und ihrer Kirchengemeinde sollen die Angehörigen Nähe, Trost und Hilfe erfahren. Immer ist die Höhe einer Kultur daran gemessen worden, wie sie mit ihren Verstorbenen umgeht. Menschen, die bei Ihrem Tod zu unserer Gemeinde gehören, begleiten wir gerne zu ihrer letzten Stätte.

Tritt der so genannte Trauerfall für Sie ein, dann klären Sie mit Pfarrer, Friedhofsamt und Bestattungsinstitut den Beerdigungs- oder Verabschiedungstermin ab. Die Trauerfeier und Verabschiedung kann mit einem Requiem (Eucharistiefeier) in der Pfarrkirche, worauf anschließend die  Beerdigung auf dem Waldfriedhof (Vogt) oder Friedhof folgt. Oder es findet eine Trauerfeier (Wortgottesdienst) mit Verabschiedung oder anschließender Beerdigung in der Aussegnungshalle des Waldfriedhofes statt.

Im Trauergespräch mit Herr Pfarrer Briemle ist es vorteilhaft, die Lebensdaten des Verstorbenen bereit zu halten und sich zu überlegen, wo das Leben des Verstorbenen bemerkenswerte Züge hatte. Vielleicht haben Sie sich schon das eine oder andere Lied ausgedacht, das passt oder die ein oder andere Bibelstelle. Gerne bekommen Sie auch von Herr Pfarrer Briemle dafür Vorschläge. Vielleicht kann ein Angehöriger die Lesung oder die Fürbitten übernehmen. Sie können sich aber auch gerne einfach so in das Gespräch begeben.

Zwischen Tod und Beerdigung gibt es manches für die Angehörigen zu erledigen. Dabei soll es aber nicht bleiben. Für die Zeit des Übergangs ist die Gemeinde aufgerufen, mit den Trauernden zu trauern und zu beten.  Wir nennen dieses Gebet Abschiedsgebet. In jeder der Gemeinden der Seelsorgeeinheit haben sich Frauen und Männer bereit erklärt, dieses Gebet zu gestalten. Die Namen dieser Ehrenamtlichen bekommen Sie auf den Pfarrämtern. Früher war es der so genannte Rosenkranz. Wenn Sie wollen, vereinbaren Sie auch für das Abschiedsgebet  einen Termin. Unser Weg zu den Verstorbenen ist das Gebet. Menschen aus der Gemeinde werden dieses Gebet leiten.

Die Beerdigungsfeier ist in den Gemeinden kostenlos.

In unsere Kommunikationswirklichkeit und ins Werden des Menschen ist es wie ein ehernes Gesetz eingeschrieben: Das erlösende Wort, das Wort, das unsere Identität stärkt, können wir uns letztlich nicht selbst zusprechen. In der Beichte wird das vergebende Wort Gottes sehr persönlich hörbar und erlebbar auf die Schuld – Erfahrung eines Menschen hin gesagt: „Deine Sünden sind Dir vergeben.“ In diesem Wort darf die Vergebung Gottes wirkmächtig weitergegeben werden. Der die Beichte abnehmende Priester unterliegt strengstem Beichtgeheimnis.

In unserer Seelsorgeeinheit sind Beichtgelegenheiten vor Weihnachten und Ostern in den Kirchen angeboten. Die Termine können Sie den Kirchlichen Nachrichten im „Mitteilungsblatt Vogt“ und „Amtsblatt Waldburg“ entnehmen. In unserer St. Anna Kirche in Vogt ist vorne links ein so genanntes Beichtzimmer eingerichtet, in dem sich auch ein Beichtstuhl befindet. Betritt man den Beichtstuhl, findet dort die Beichte anonym statt. Setzt man sich auf den Stuhl am Gesprächstisch, tritt der Priester dazu und die Beichte findet im Rahmen eines Beichtgesprächs statt.

Auch die Basilika Weingarten wird gerne von Menschen aufgesucht, die beichten möchten.  Ebenso findet in der Liebfrauenkirche Ravensburg, im Franziskanerkloster und der Martinskirche Wangen samstags Beichte statt.

Mit dem Pfarrer kann gerne auch ein persönliches Beichtgespräch im Pfarrhaus telefonisch vereinbart werden (Tel. 0 75 29 – 13 50).

In der Eucharistie erfahren wir Christen die einladende Gemeinschaft mit Gott. In der dritten Jahrgangsstufe machen sich die Kinder mit ihren Familien auf den Weg zur Vorbereitung auf das Fest der Erstkommunion.

Die Vorbereitung ruht auf den drei Säulen Familie, Gemeinde und Religionsunterricht, die alle gleich bedeutend wichtig für die Kinder sind. Um die Kinder auf angemessene Art und Weise an die Heilige Messe heranzuführen, laden wir die Kinder herzlich zur Mitfeier der Schülergottesdienste ein, die alle 2 Wochen in der Kirche stattfinden. Hier sollen die Kinder im Mittun auf kindgerechte Art und Weise in die gottesdienstliche Feier hineinwachsen. Auch zu unseren Sonntagsgottesdiensten und verschiedenen Feiern der Kinderkirche laden wir Sie als Erstkommunionfamilien ganz herzlich ein. Wenn Sie Fragen zur Erstkommunion haben, wenden Sie sich bitte an unsere Pfarrbüros und Herrn Pfarrer Briemle.

Firmvorbereitung und Firmung
In unserer Seelsorgeeinheit richtet sich die Firmvorbereitung an Jugendliche ab der 8. Klasse. Aber natürlich können sich ältere Jugendliche auch dazu anmelden. Für Erwachsene, die sich mit diesem Gedanken tragen, kann in einem persönlichen Gespräch das Nötige geklärt werden.
Ein Firmteam von jungen Erwachsenen und Eltern begleitet die Jugendlichen durch die Zeit der Firmvorbereitung. In gemeinsamen Treffen im Gemeindehaus und in Kleingruppen, die sich in einem sozialen Projekt und im Gottesdienst engagieren, können sich die Jugendlichen auf die Firmung vorbereiten. Genaueres können Jugendliche und Eltern in einem Infotermin vor Beginn der Firmvorbereitung erfahren.

Firmung will sein

  • ein Sich-fest-Machen im Glauben
  • ein Sich-stärken-Lassen durch den Heiligen Geist und Gottes Zuspruch
  • ein Bekräftigen dessen, was geglaubt wird in freier Entscheidung als junger Mensch an der Schwelle zum Erwachsenen
  • Im Sakrament der Firmung entfaltet sich, was in der Taufe grundgelegt ist. Darum muss derjenige, der die Firmung erbittet, auch getauft sein

Die Firmung hat Entscheidungscharakter und will der Beginn sein für ein Hineinwachsen in eine neue Art der Beziehung zu Jesus und zu Gott. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das jeweilige Pfarrbüro.

Die meisten Menschen feiern ihre Geburtstage. Der Philosoph Josef Pieper hat einmal gesagt: „Grund allen Feierns ist die erfahrene Zustimmung zum Leben.“ Besonders wenn Menschen älter werden, sind die Geburtstage, die man feiern darf, denk- und dankwürdig. Und über diese Geburtstage freut sich auch die Kirchengemeinde.

Sie bekommen ab dem 70igsten Geburtstag jedes Jahr einen Geburtstagsbrief von unserer Kirchengemeinde und wenn Sie wollen zum 75igsten, 80igsten, 85igsten und ab dem 90igsten Geburtstag jährlich einen Besuch von Herr Pfarrer Edgar Briemle. Zu den anderen Geburtstagen werden Mitglieder des Besuchsdienstes kommen. Sollten Sie einen solchen Besuch nicht wünschen, lassen Sie es uns bitte rechtzeitig wissen.

Zuhause in vertrauter Umgebung leben dürfen bis zuletzt

Diesen Wunsch haben viele Menschen. Unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Nationalität oder Krankheit, begleiten wir Menschen.
Auch Angehörige oder Freunde von Sterbenden unterstützen wir in der schweren Zeit des Abschieds und der Trauer. Sterben ist ein Teil des Lebens.

Dafür nehmen wir uns Zeit

  • Zeit im Dasein
  • Zeit zum Zuhören
  • Zeit zum Gespräch
  • Zeit zum Mitgehen

Ziel der Hospizarbeit ist es, den Sterbenden mit seinen Wünschen und  individuellen Lebensgewohnheiten in den Mittelpunkt zu stellen. Wir begleiten, unterstützen und entlasten.

Die Hospizarbeit ist ehrenamtlich und kostenlos.
Sie unterliegt der Schweigepflicht.
Mitarbeiter/innen sind qualifiziert und qualifizieren sich regelmäßig.

Kontakt:
Gesamtleitung:

Klara Öngel
Hoher-Ifen-Weg 1
88289 Waldburg
Tel.: 07529/3642 – E- Mail: clara.oengel@​gmx.de

Weitere Ansprechpartnerinnen:
Ursula Spannenkrebs          Tel.: 07529/3760
Margret Höhn                       Tel.: 07529/3850
Ingrid Detzel                         Tel.: 07527 / 6154
Anne Liebhart                       Tel.: 07529 / 2218
Brigitte Huber                       Tel.: 07520 / 923086

Für Spenden sind wir dankbar.
Bankverbindung
Hospizdienst Vorallgäu – Kreissparkasse Ravensburg
De 37 6505 0110 0048 0278 01

An jedem ersten Freitag im Monat in Vogt, Waldburg und Hannober wird von Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfern die Heilige Kommunion zu den Kranken gebracht und  in einer kleinen häuslichen Feier den Kranken gereicht. Bitte melden Sie diesen Wunsch gerne im Pfarramt an. Wir als Kirchengemeinde wollen so auch durch die Eucharistie und das Gebet mit unseren Kranken verbunden sein.

Ist jemand ernsthaft krank, ist für ihn die Krankensalbung, durch den Priester gespendet, eine Form der besonderen Christusnähe in dieser Lebenssituation. Die Krankensalbung soll kein Sterbesakrament sein, sondern das sakramentale Mitgehen von Jesus Christus in der Not einer schweren Krankheit. Bitte rufen Sie als Kranke oder Angehörige nach entsprechender Abklärung gerne Pfarrer Edgar Briemle (Tel. 0 75 29 – 13 50) an. Er wird einen Termin mit Ihnen ausmachen. In der Fastenzeit wird sowohl in der Gemeinde Vogt als auch in der Kirchengemeinde Waldburg jeweils eine gemeinsame Feier der Krankensalbung angeboten.

Schülergottesdienste
Für die kath. Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 an der Grundschule Vogt findet 14-tägig am Dienstag um 7:45 Uhr der Schülergottesdienst in der St. Anna Kirche in Vogt statt. Die Schüler:innen der Klassen 1-4 der GMS Waldburg sind jeweils in der gleichen Woche am Freitag um 8:00 Uhr in der St. Magnuskirche in Waldburg zum Schülergottesdienst eingeladen. In Waldburg beteiligt sich auch unser evangelischer Pfarrer etwa alle 6-8 Wochen mit einem Gottesdienst.

Die Schülergottesdienste sind kindgerecht und ansprechend gestaltet und werden in der Regel als Eucharistiefeier gehalten. Kinder sollen hingeführt werden zum Gottesdienst und zur Eucharistiefeier. Wir laden die Kinder und ihre Eltern herzlich zur Teilnahme ein.

Schulgottesdienste
Schulgottesdienste werden vor hohen Festen, am Ferienbeginn, zur Einschulung oder bei anderen Anlässen ökumenisch von der Reli-Fachschaft vorbereitet und gemeinsam gefeiert. Die Termine variieren und werden über die Elternpost der Schule und die Gemeindeblätter kommuniziert.

Aktuelle Termine siehe Gottesdienste

Pfarrer sind vor allem auch als Seelsorger bestellt. In allen Dingen, mit jeder Frage und in jeder Not kann und darf ein Mensch oder eine Christin oder ein Christ sich an (s)einen Pfarrer wenden. Es wird empfohlen, sich für ein solches Gespräch persönlich anzumelden, bei Pfarrer Edgar Briemle unter Tel. 1350.

Wir freuen uns über jedes Kind, das wir in unserer Seelsorgeeinheit taufen dürfen. An bestimmten Sonntagen taufen wir auch während des normalen Sonntagsgottesdienstes inmitten der Gemeinde. Taufe ist ja Aufnahme in die Gemeinde Jesu Christi und weniger private Familienfeier. Sie können gerne in den Pfarrbüros (Vogt Tel. 1350, Waldburg Tel 1323) einen Taufertermin erfragen und ihr Kind zur Taufe im Pfarrbüro anmelden (Öffnungszeiten siehe Gemeindeleitung – Kath. Pfarramt St. Anna). Der Taufe geht ein gemeinsames Taufgespräch voraus – in der Regel an einem Abend.  Den Termin erfahren Sie ebenfalls über das Pfarrbüro. Beim Taufgespräch wird über die Symbolik und Liturgie der Feier der Taufe gesprochen und die Tauffeier gemeinsam vorbereitet.

Die Paten müssen einer christlichen Kirche angehören und dürfen nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Deswegen brauchen Patinnen und Paten, die nicht aus der Seelsorgeeinheit Vogt, Waldburg, Hannober stammen, von ihrem Wohnpfarramt eine Patenbescheinigung.

Sollen ältere Kinder getauft werden (ab 4 Jahren) oder Jugendliche oder Erwachsene, dann bitten wir rechtzeitig mit dem Pfarrer Kontakt aufzunehmen (Tel. 1350) wegen der Vorbereitung zur Taufe.

Sie möchten kirchlich heiraten. Dann freuen wir uns mit Ihnen auf das Fest Ihrer Liebe und Ihrer Wahl. Irgendwann hat die ernst gemeinte Liebe auch die Ehe im Gepäck.

Sprechen Sie mit uns rechtzeitig Ihre Terminwünsche ab. Vereinbaren Sie mit dem Pfarrer ein Traugespräch, bei dem abgeklärt werden wird, ob Sie das Eheversprechen, das die Kirche vorsieht, ehrlich sprechen können und ob keine anderen Ehehindernisse vorliegen (zum Beispiel Vorehe usw.) und wie mit ihnen umgegangen werden kann. Auch wird bei einem ersten und bei einem weiteren Gespräch der gottesdienstliche Verlauf der Hochzeit besprochen und abgestimmt. Zum Traugespräch benötigen Sie, falls Sie nicht aus einer Kirchengemeinde der Seelsorgeeinheit  stammen, einen Taufschein, der von Ihrem Taufpfarramt ausgestellt wird und nicht älter als 6 Monate ist. Evangelische Partner brauchen die Kopie ihres Taufzeugnisses.

Falls Sie als Katholikin oder Katholik die Ehe in der evangelischen Trauform eingehen wollen, wäre wichtig, dass sie sich auch an das kath. Pfarramt wenden, um dort die so genannte Dispens von der Formpflicht einzuholen, damit ihre Eheschließung in der evangelischen Trauform auch in der kath. Kirche Gültigkeit hat. Auch kirchliche Eheschließungen mit Partnern anderer Religionen oder mit Partnern, die nicht mehr der Kirche zugehörig sind, sind unter Umständen möglich. Die zivile Trauung sollte der kirchlichen Trauung vorausgehen.

Sehr wünschenswert wäre der Besuch eines Ehevorbereitungskurses, der vom Dekanat aus vorbereitet und durchgeführt wird. Denn über die eigene Partnerschaft nachdenken zu können und die Ehe reflektiert anzugehen, und sich für manches die Augen öffnen zu lassen kommt einer Ehe auf jeden Fall zugute. Entsprechende Terminübersichten können Sie bei uns im Pfarramt oder in den Dekanatsstellen erhalten.

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen den Weg zu einer kirchlich geschlossenen Ehe zu gehen.

Vielleicht ist in einem Menschen nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen der Wunsch entstanden, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden. Er wird bei seiner  Kirche offene Türen finden.
Nicht selten war ein Kirchenaustritt nicht gleichbedeutend mit der Absage an den christlichen Glauben und manchmal muss sich die Kirche selbst prüfen, wo sie Ärgernis gegeben hat und Anlass für die Austrittserklärung war.
Mitglied in der Kirche wird man durch die Taufe.  Wer getauft ist gehört nach kirchlichem Verständnis unwiderruflich zur Gemeinschaft derer, die an Christus glauben. Deswegen findet bei einem Wiedereintritt auch keine zweite Taufe statt. Dennoch hat sich jemand, der ausgetreten ist, bewusst und aktenkundig außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft gestellt.
Das erste ist ein Gespräch mit dem Pfarrer, der zur klären hat, welche Rolle jetzt Glaube und Kirche im Leben dieses Menschen hat und was seine Motive sind, wieder einzutreten. Sollte ein Beitritt zu einer anderen Glaubensgemeinschaft erfolgt sein, müsste dort der Austritt erklärt werden.
Darüber berichtet der Pfarrer dem Bischof. Dieser gibt dem Pfarrer den Auftrag, den Ausgetretenen wieder in die Kath. Kirche aufzunehmen und ihn von der durch den Austritt zugezogenen Kirchenstrafe zu absolvieren. Im Taufmatrikel wird daraufhin der Vermerk des Kirchenaustrittes gelöscht und dem Gläubigen die Rechte der Mitgliedschaft wieder zurückgegeben. Auch werden das Einwohnermeldeamt und das Steueramt benachrichtigt, dass wieder eine Kirchenmitgliedschaft besteht. Die Wiederaufnahme soll aber nicht nur einen Rechtsakt darstellen, sondern ein bewusster Neuanfang in der Glaubensgemeinschaft sein.

Auf der externen Internetseite www.katholisch-werden.de finden Sie einen Anlaufpunkt. Das Portal wird von der Katholischen Arbeitsstelle für missionarische Pastoral der Deutschen Bischofskonferenz (KAMP) in Erfurt verantwortet.

Gerne können Sie sich auch an Pfarrer Edgar Briemle wenden: 0 75 29 – 13 50

Pfarrbüro Vogt

Ulla Dietenberger
Schulstraße 16
88267 Vogt
Telefon 0 75 29 – 13 50

Öffnungszeiten:
Montag     09:00 – 11:00 Uhr
(montags nur telefonisch)
Dienstag    15:30 – 17:00 Uhr
Mittwoch   09:00 – 11:00 Uhr
Freitag       09:00 – 11:00

Pfarrbüro Waldburg

Martina Füßinger
Hauptstraße 12
88289 Waldburg
Telefon 0 75 29 – 13 23

Öffnungszeiten:
Dienstag      15:30 – 17:30 Uhr
Donnerstag 08:00 – 10:00 Uhr