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Ende des Jahres wird der neue Diözesanrat gewählt.
In der Zeit vom 3. November 2025 bis 5. Dezember 2025 finden die Wahlen zum Zwölften Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart statt. Der Diözesanrat berät den Bischof in allen wichtigen Fragen und beschließt den Haushalt der Diözese. Das Dekanat AllgäuOberschwaben wird vier Vertreter:innen in den Diözesanrat entsenden.
Der Dekanatswahlausschuss hat folgenden vorläufigen Wahlvorschlag vorgelegt:

Siegfried Edelmann, Gebrazhofen

Stefan Fischer, Michelwinnaden

Bernhard Göser, Leutkirch

Nikola Schmid, Weingarten

Florian Strobel, Grünkraut

Martin Vallendor, Ravensburg

Sie können weitere Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen!

Wahlberechtigte Mitglieder der Kirchengemeinde bzw. der Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache haben die Möglichkeit, ihrem Kirchengemeinderat, Vertretungsgremium oder Pastoralrat weitere Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Richten Sie Ihren Vorschlag bitte umgehend an das Pfarramt Ihrer Kirchengemeinde.

Der Kirchengemeinderat/Vertretungsgremium/Pastoralrat entscheidet dann über einen Ergänzungsvorschlag und reicht ihn bis 10. Oktober 2025 beim Wahlausschuss ein. Pro Kirchengemeinde, bzw. Gemeinde für Katholiken anderer Muttersprache kann eine Person als Kandidat:in benannt werden, wenn diese:r der Kandidatur zustimmt.

Was ist der Diözesanrat?
Nur in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vereint der Diözesanrat durch das sogenannte ‚Rottenburger Modell‘ gleich drei Funktionen in einem:

Als Katholikenrat, als Pastoralrat und als Kirchensteuervertretung hat er die Katholik:innen der Diözese, die pastoralen Fragen und Schwerpunkte und die Finanzen im Blick.

Als das oberste gewählte Ratsgremium der Diözese hat er umfangreiche Mitsprachemöglichkeiten im Hinblick auf die zukünftige Ausrichtung der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Als Katholikenrat vertritt er „die Basis“. Er kann im Namen der Katholiken:innen in der Diözese zu wichtigen Angelegenheiten öffentlich Stellung beziehen. Als Pastoralrat berät er den Bischof und die Diözesanleitung in pastoralen Fragen und bei der Schaffung diözesaner Einrichtungen. Er fördert die Arbeit der kirchlichen Gremien und Verbände und entsendet Vertreter:innen u.a. in überdiözesane Gremien. Als Kirchensteuervertretung entscheidet er über die Höhe und Verwendung der Kirchensteuer in der Diözese. Er beschließt die Zuweisung von Kirchensteuermitteln an die Kirchengemeinden sowie den Diözesanhaushalt.

Wer kann kandidieren?
Grundsätzlich können alle Katholiken:innen unserer Diözese, die mindestens 18 Jahre alt sind, in den Diözesanrat gewählt werden. Wenn Sie kandidieren oder eine:n Kandidaten:in vorschlagen möchten, melden Sie sich bei Ihrem Kirchengemeinderat.

Wer wählt den Diözesanrat?
Die Kirchengemeinderäte wählen ihre Vertreter:innen für ihr Dekanat. Im Dekanat AllgäuOberschwaben werden vier Vertreter:innen gewählt. Die Pastoralräte der muttersprachlichen Gemeinden wählen ihre Vertreter:innen in den Diözesanrat.

Weitere Informationen zur Arbeit des Diözesanrates finden Sie auf der Homepage www.raete.drs.de

Dekanat Allgäu-Oberschwaben Dekanatsgeschäftsstelle Weingarten Kirchplatz 3 88250 Weingarten

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